RA-563/2019 Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr

Am 30.September stellte der Stadtrat Jens Kieselstein bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr folgende Ratsanfrage.

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
seit dem Sommer 2019 testet die Stadt  eine neue mobile Blitzeranlage, welcher unteranderem auf der Leipzigerstraße zum Einsatz gekommen ist. Dies hat die Diskussion der „Blitzer-Abzocke“ wieder angefacht.
Daher bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kriterien gibt es für die Errichtung einer mobilen/stationären  Anlage zur Geschwindigkeitsüberwachung im öffentlichen Straßenverkehr?

    Antwort:
    Neben den rechtlichen Vorschriften der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs (VwV Verkehrsüberwachung – VwV VKÜ) vom 21. Mai 2014 gibt es je nach verwendetem Messgerät technische Anforderungskriterien. Aufgrund der Vielzahl der mobilen, stationären und teilstationären Überwachungsanlagen kann eine pauschale Aussage zu technischen Kriterien nicht erfolgen. Mögliche Kriterien sind:
    – Straßenbelag
    – Verfügbarkeit von Strom (stationäre Anlagen)
    – Straßenverlauf
    – Lichtverhältnisse
    – Reflektoren in der Umgebung (Verkehrszeichen, große metallische bzw. reflektierende Flächen)
    – Abstand zu Hindernissen

  2. Wie haben sich die Einnahmen durch Bußgeldbescheide für erhöhte Geschwindigkeitsüberschreitung von 2015 bis heute entwickelt?

    Antwort:
JahrEinnahmen
20153.38.451,00 €
20163.015.160,00 €
20172.998.074,00 €
20183.460.392,00 €
20192.356.952,00 €
  1. Konnte man eine signifikante Verbesserung an Unfallschwerpunkten durch das Aufstellen neuer Anlagen beobachten?

    Antwort:
    Man konnte eine deutliche Verbesserung an Unfallschwerpunkten erkennen. Es handelt sich um Maßnahmen und Festlegungen aus der Unfallkommission. Überhöhte Geschwindigkeiten sind besonders ursächlich. Mobile wie stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind als Maßnahmen zur Unfallbekämpfung geeignet und wirksam.

  2. Wie viele Anlagen gibt es vor Schulen, Altersheimen und Kindertagesstätten?

    Antwort:
    Stationäre Anlagen vor Schulen gibt es nicht mehr. (Die stationäre Anlage auf der Annaberger Straße 493 wurde wegen Baumaßnahmen außer Betrieb genommen).Vor diesen Bereichen wird mit mobiler Verkehrsüberwachungstechnik kontrolliert, die wesentlich flexibler einsatzbar ist.



Das Dokument zur Anfrage finden sie hier.